Az: VG 1K 927.09 -
Verwaltungsgericht. Glaub kaum, das da jemand drüber gehen und klagen will.
Ein Rad ohne zwei voneinander unabhängige Bremsen sei nicht verkehrssicher und könne deshalb zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden, befanden die Richter.
u.a.



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